Full text : 2002 (0046)

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— Ju) =

bung je eines bestimmten Autors. Einer dieser Autoren muss ein Dichter
sein (Beispiele: Griechische Tragödie, insbesondere Sophokles; hellenistische
 Dichtung, insbesondere Kallimachos).

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Zugangsvoraussetzung

Zur Prüfung wird grundsätzlich zugelassen, wer den erfolgreichen Abschluss
 eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
 mit dem Fach ‘Lateinische Philologie’ nachgewiesen hat.

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Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.

& 4

Prüfungsausschuss

(1) Für die Wahrnehmung der durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben
 wird ein Prüfungsausschuss gebildet.

(2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder an:

1. drei Professoren/Professorinnen,
2. ein akademischer Mitarbeiter/eine akademische Mitarbeiterin, der/die
hauptamtlich oder hauptberuflich in der Fachrichtung Klassische Philologie
 tätig ist,
3. ein Student/eine Studentin, der/die mindestens zwei Semester Griechische
 Philoloaie studiert hat.

Der Student/die Studentin hat in Angelegenheiten, die die Abschlussprüfuna
 betreffen. nur beratende Funktion.

(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und eine entsprechende Anzahl
 von Stellvertretern/Stellvertreterinnen werden vom Fakultätsrat der
Philosophischen Fakultät | für drei Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt am
|. Januar. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter/eine
 Stellvertreterin vorzeitig aus, so ist für den Rest der Amtszeit
eine Ersatzwahl vorzunehmen.

(4) Der Fakultätsrat wählt aus den Mitgliedern nach Absatz 2 Nr. | den Vorsitzenden/die
 Vorsitzende des Prüfungsausschusses und dessen/deren
Stelivertreter/Stellvertreterin.
            
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