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— Ju) =
bung je eines bestimmten Autors. Einer dieser Autoren muss ein Dichter
sein (Beispiele: Griechische Tragödie, insbesondere Sophokles; hellenistische
Dichtung, insbesondere Kallimachos).
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Zugangsvoraussetzung
Zur Prüfung wird grundsätzlich zugelassen, wer den erfolgreichen Abschluss
eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
mit dem Fach ‘Lateinische Philologie’ nachgewiesen hat.
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Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
& 4
Prüfungsausschuss
(1) Für die Wahrnehmung der durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben
wird ein Prüfungsausschuss gebildet.
(2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder an:
1. drei Professoren/Professorinnen,
2. ein akademischer Mitarbeiter/eine akademische Mitarbeiterin, der/die
hauptamtlich oder hauptberuflich in der Fachrichtung Klassische Philologie
tätig ist,
3. ein Student/eine Studentin, der/die mindestens zwei Semester Griechische
Philoloaie studiert hat.
Der Student/die Studentin hat in Angelegenheiten, die die Abschlussprüfuna
betreffen. nur beratende Funktion.
(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und eine entsprechende Anzahl
von Stellvertretern/Stellvertreterinnen werden vom Fakultätsrat der
Philosophischen Fakultät | für drei Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt am
|. Januar. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter/eine
Stellvertreterin vorzeitig aus, so ist für den Rest der Amtszeit
eine Ersatzwahl vorzunehmen.
(4) Der Fakultätsrat wählt aus den Mitgliedern nach Absatz 2 Nr. | den Vorsitzenden/die
Vorsitzende des Prüfungsausschusses und dessen/deren
Stelivertreter/Stellvertreterin.