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Studienordnung
für die Bachelor- und Master-Studiengänge Informatik
Vom 23. Mai 2002
Die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät | der Universität des Saarlandes
hat auf Grund von 8 66 i. V. m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes
über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz —- UG) in
der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982),
zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom
20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), folgende Studienordnung für die Bachelorund
Master-Studiengänge erlassen, die nach Zustimmung durch den
Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird.
I. Allgemeine Bestimmungen
S 1
Ziele der Studiengänge
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau für die Bachelor- und
Master-Studiengänge Informatik auf der Grundlage der Prüfungsordnung
für diese Studiengänge.
(2) Die Studiengänge gliedern sich in Lehrveranstaltungen, die den Kategorien
Vorlesungen mit Übungen, Proseminare, Seminare oder Praktika
zugeordnet werden können. Jede/jeder Absolventin/Absolvent der beiden
Studiengänge muss zusätzlich eine Abschlussarbeit — Bachelor-Arbeit
bzw. Master-Arbeit — verfassen. Außerdem umfasst das Bachelor-Studium
Lehrveranstaltungen eines frei wählbaren Nebenfachs. Jede Lehrveranstaltung
hat ein in Leistungspunkten („Credit Points”) angegebenes Gewicht,
das den Umfang der Lehrveranstaltung wiedergibt, und schließt mit
einer — zumeist benoteten — Leistungskontrolle ab. Bestandene Leistungskontrollen
sind studienbegleitende Prüfungsleistungen, aus denen sich die
Bachelor-Prüfung und die Master-Prüfung zusammensetzen.