Full text : 2002 (0046)

49292

Studienordnung
für die Bachelor- und Master-Studiengänge Informatik

Vom 23. Mai 2002

Die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät | der Universität des Saarlandes
 hat auf Grund von 8 66 i. V. m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes
 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz —- UG) in
der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze
 und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982),
zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom
20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), folgende Studienordnung für die Bachelorund
 Master-Studiengänge erlassen, die nach Zustimmung durch den
Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

S 1

Ziele der Studiengänge

(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau für die Bachelor- und
Master-Studiengänge Informatik auf der Grundlage der Prüfungsordnung
für diese Studiengänge.

(2) Die Studiengänge gliedern sich in Lehrveranstaltungen, die den Kategorien
 Vorlesungen mit Übungen, Proseminare, Seminare oder Praktika
zugeordnet werden können. Jede/jeder Absolventin/Absolvent der beiden
Studiengänge muss zusätzlich eine Abschlussarbeit — Bachelor-Arbeit
bzw. Master-Arbeit — verfassen. Außerdem umfasst das Bachelor-Studium
Lehrveranstaltungen eines frei wählbaren Nebenfachs. Jede Lehrveranstaltung
 hat ein in Leistungspunkten („Credit Points”) angegebenes Gewicht,
 das den Umfang der Lehrveranstaltung wiedergibt, und schließt mit
einer — zumeist benoteten — Leistungskontrolle ab. Bestandene Leistungskontrollen
 sind studienbegleitende Prüfungsleistungen, aus denen sich die
Bachelor-Prüfung und die Master-Prüfung zusammensetzen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.