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drei Bewertungen vorliegen, entfallen jeweils 8 Leistungspunkte auf jede
der drei Bewertungen, sofern alle Bewertungen mindestens „ausreichend”
sind, und sonst jeweils 12 Leistungspunkte auf jede der beiden positiven
Bewertungen.
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Anmeldung zur‘Bachelor-Prüfung
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Prüfung erfoigt mit der Anmeldung
zur ersten Lehrveranstaltung, in der eine Prüfungsleistung erbracht
wird. Die Bachelor-Prüfung soll zum Ende der Lehrveranstaltungen
des sechsten Fachsemesters abgeschlossen sein.
(2) Die Anmeldung muss schriftlich beim Prüfungssekretariat erfolgen. Der
Anmeldung sind beizufügen:
1. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
2. eine Erklärung darüber, ob der Kandidat/die Kandidatin bereits eine
Diplomvorprüfung, eine Bachelor-Prüfung, eine Diplomprüfung oder
eine Master-Prüfung im Studiengang Informatik an einer Universität
oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
nicht bestanden hat oder ob er/sie sich in einem schwebenden Zulassunas-
oder Prüfungsverfahren befindet.
(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss oder in dessen
Auftrag der/die Prüfunasausschussvorsitzende.
(4) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. ds In 814 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
2. die Unterlagen unvollständig sind oder
3. der Kandidat/die Kandidatin die Diplomvorprüfung, die Bachelor-Prüfung,
die Diplomprüfung oder die Master-Prüfung im Studiengang Informatik
an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik
Deutschland endaültig nicht bestanden hat.
(5) Das Prüfungssekretariat legt für jeden Kandidaten/jede Kandidatin eine
Prüfungsakte an, in der die Anmeldungen und Ergebnisse aller Leistungskontrollen
vermerkt werden.