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Fortschrittskontroile
(1) Von Studierenden im Vollzeitstudium werden folgende Mindestleistungen
erwartet:
a) nach 2 Semestern mindestens 18 Leistungspunkte,
b) nach 3 Semestern mindestens 39 Leistungspunkte,
c) nach 4 Semestern mindestens 60 Leistungspunkte.
Wenn eine Studierende/ein Studierender die Mindestleistung nicht erreicht,
wird sie/er schriftlich darauf hingewiesen, dass die Erreichung des Studienziels
gefährdet ist. Gleichzeit wird ihr/ihm ein Beratungsgespräch angeboten.
II. Bachelor-Studiengang
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Ziele des Studiengangs
Im Rahmen des Bachelor-Studiengangs werden den Studentinnen und
Studenten eine wissenschaftliche Grundqualifizierung sowie die grundlegenden
Fachkenntnisse und Fertigkeiten der Informatik vermittelt. Die
Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-Studiengangs sollen Probleme’
und Fragestellungen der Informatik und ihrer Anwendungen verstehen
können, mathematisch modellieren und wissenschaftliche Methoden
und Erkenntnisse der Informatik auf diese‘ Probleme anwenden können.
Der Bachelor-Studiengang soll die Absolventinnen und Absolventen auf
ihre berufliche Praxis im Bereich der Informatik und ihrer Anwendungen
vorbereiten.
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Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung setzt voraus: das Zeugnis der allgemeinen
Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife,
ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen
Stella als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder eine fachgebundene
Studienberechtigung gemäß 882 Abs. 5 UG.