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Studium erwartet. Sie sollen gegenüber dem Regelstudienplan zusätzliche
Lehrveranstaltungen besuchen und dadurch entweder ihre Abschlüsse ein
oder zwei Semester unterhalb der Regelstudienzeit erwerben oder sich
durch den ‚erfolgreichen Besuch zusätzlicher vertiefender Lehrveranstaltungen
gezielter auf ein Promotionsvorhaben vorbereiten. Jedem Studierenden
‘des Förderprogramms wird ein/eine Professor/Professorin als
Mentor/Mentorin zugeordnet. Der/die Mentor/Mentorin bespricht regelmäßig
mit dem Studierenden dessen Leistungsstand und berät ihn bei der
Studienplanung.
(2) Für die Studierenden des Förderprogramms werden dedizierte
Übungsgruppen gebildet, und es werden — entsprechende Lehrkapazität
vorausgesetzt — Proseminare und Seminare angeboten, die von Inhalt und
Anforderungen speziell auf das Förderprogramm ausgerichtet sind. Studierende
des Förderprogramms müssen mindestens 4 Leistungspunkte
als Tutor durch die Übungsbetreuung einer Grundvorlesung oder Stammvorlesung
der Informatik erwerben.
(3) Nach Abschluss des 1. Semesters des Bachelor-Studiums können Studierende
in das Förderprogramm aufgenommen werden, wenn sie eines
der folgenden Kriterien erfüllen:
a) im 1. Semester wurden mindestens 21 Leistungspunkte mit einer
Durchschnittsnote von 1.3 oder besser erworben.
b) im 1. Semester wurden mindestens 30 Leistungspunkte mit einer
Durchschnittsnote von 1.9 oder besser erworben
Die Aufnahme in das Förderprogramm kann aufgrund der vorhandenen
Betreuungskapazität limitiert werden. Die Auswahl von Studierenden zur
Aufnahme trifft der Prüfungsausschuss. Eine spätere Aufnahme in das
Förderprogramm ist auf Antrag eines Studenten/einer Studentin ebenfalls
möglich. In diesem Fall entscheidet der Prüfungsausschuss aufgrund des
Leistungsstandes und Potentials des Studierenden über die Aufnahme.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Student/die Studentin mit
hoher Wahrscheinlichkeit einen Abschluss mit Auszeichnung erreichen
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(4) Studierende des Förderprogramms können von dem Programm ausgeschlossen
werden, wenn erkennbar ist, dass sie den Abschluss mit Auszeichnung
nicht erreichen werden. Die Entscheidung über den Aussehluss
trifft der Prüfungsausschuss.