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Ordnung
zur Änderung der
Studienordnung für den Diplomstudiengang
Betriebswirtschaftsliehre
Vom 4. Juli 2002
Der Sprecher der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf
Srund von 8 66 i. V. m. 8 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) i. d. F. des am 1. August
1999 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 1433 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl.
S, 982), zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz
vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), anstelle des Abteilungsausschusses
Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes folgende Änderung
der Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
vom 23. Januar 2002 beschlossen, die nach Zustimmung durch den Senat
der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird:
1. 8 6 erhält folgenden Wortlaut:
‚Der Dekan/die Dekanin der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen
Studienplan, der der Studienordnung als Empfehlung an die Studierenden
für einen sachgerechten Aufbau des Studiums hinzuzufügen
ist.“
2. In 8 7 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.
3. Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 27. Juli 2002
Die Universitätspräsidentin
Univ.-Prof. Dr. Mararet Wintermante!