Full text : 2002 (0046)

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(4) Den einzelnen Veranstaltungen wird an ECTS-Anrechnungspunkten
das 1,5-fache der Bonuspunktzahl zugeteilt, die gemäß der Prüfungsordnung
 für die jeweilige Veranstaltung vergeben werden.

IV. Studienplan

sS6
Studienplan

(1) Der dieser Studienordnung als Anlage beigefügte Studienplan enthält
nähere Angaben über die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen,
Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums.

(2) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Wintersemester
 begonnen wird.

V. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Sf
Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie ersetzt die bisherige
Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftsiehre vom
12. Juli 1995 (Dienstbl. 1995, S. 624).

2) Diese Studienordnung ist verbindlich für alle Studierenden, die nach
dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens einen Studienabschnitt des Studiengangs
 Betriebswirtschaftsiehre beginnen.

(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung
einen Studienabschnitt im Studiengang Betriebswirtschaftslehre begonnen
haben, können für eine Übergangszeit von zwei Jahren wählen, ob sie die
Prüfungen dieses schon begonnenen Studienabschnitts nach der hier vorliegenden
 Studienordnung ablegen wollen oder nach der Studienordnung
für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 12. Juli 1995.

Saarbrücken, 27. September 2002

Die Universitätspräsidentin
‘Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)
            
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