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(4) Den einzelnen Veranstaltungen wird an ECTS-Anrechnungspunkten
das 1,5-fache der Bonuspunktzahl zugeteilt, die gemäß der Prüfungsordnung
für die jeweilige Veranstaltung vergeben werden.
IV. Studienplan
sS6
Studienplan
(1) Der dieser Studienordnung als Anlage beigefügte Studienplan enthält
nähere Angaben über die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen,
Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums.
(2) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Wintersemester
begonnen wird.
V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie ersetzt die bisherige
Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftsiehre vom
12. Juli 1995 (Dienstbl. 1995, S. 624).
2) Diese Studienordnung ist verbindlich für alle Studierenden, die nach
dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens einen Studienabschnitt des Studiengangs
Betriebswirtschaftsiehre beginnen.
(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung
einen Studienabschnitt im Studiengang Betriebswirtschaftslehre begonnen
haben, können für eine Übergangszeit von zwei Jahren wählen, ob sie die
Prüfungen dieses schon begonnenen Studienabschnitts nach der hier vorliegenden
Studienordnung ablegen wollen oder nach der Studienordnung
für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom 12. Juli 1995.
Saarbrücken, 27. September 2002
Die Universitätspräsidentin
‘Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)