Full text : 2002 (0046)

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1. Allgemeine Bestimmungen

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Studienziel und Gliederung des Studiums

(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der Betriebswirtschaftslehre
 auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den
Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre vom 04. Juli 2002.

(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt
 (Grundstudium) umfasst in der Regel vier Semester und wird mit
der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Der zweite Abschnitt (Hauptstudium)
 umfasst in der Regel ebenfalls vier Semester und wird mit der
Diplomprüfung abgeschlossen. Die Diplomprüfung ist der berufsqualifizierende
 Abschluss des Studiums.

(3) Zur Vereinfachung des Imports und Exports von Studien- und Prüfungsleistungen
 mit anderen Universitäten im Rahmen des European Credit
Transfer Systems (ECTS) und damit zur Förderung der Mobilität der Studierenden
 werden für alle Prüfungsleistungen die ECTS-Anrechnungspunkte
 angegeben.

il. Erster Studienabschnitt

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Studienfächer

Das Studium der Betriebswirtschaftslehre umfasst im ersten Studienabschnitt
 Vorlesungen (V) und Übungen (Ü) im Gesamtumfang von 63
Semesterwochenstunden (SWS). Es entfallen (in SWS) auf die Studienfächer
 bzw. deren Teilfachgebiete

1. Grundzüge der Betriebswirtschaftsiehre, Teil A

Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Teil B

2. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil A

Grundzüge der Volkswirtschaftsiehre, Teil B

3. Grundzüge der Statistik, Teil A

6V2U,
12 ECTS
6V 2,
12 ECTS
6V2U,
12 ECTS
6V2U,
12 ECTS
4V, 20,
9 ECTS
            
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