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Ordnung
zur Änderung der
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang
Betriebswirtschaftslilehre
Vom 4. Juli 2002
Der Sprecher der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf
Grund von 8 73 i. V. m. 8 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) i.d.F. des am 1. August
1999 in Kraft getretenen Gesetzes Nr. 1433 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl.
S. 982), zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz
vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), anstelle des Abteilungsausschusses
Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes folgende Änderung
der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftsiehre
vom 23. Januar 2002 beschlossen, die nach Zustimmung durch den Senat
der Universität des Saarlandes und das Ministerium für Bildung, Kultur und
Wissenschaft hiermit verkündet wird:
1. 8 13 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgenden Wortlaut:
‚eine Erklärung darüber abgibt, ob sie/er bereits eine Diplomvorprüfung
oder eine Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen
Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in
Deutschland nicht bestanden hat oder ob sie/er sich in einem
schwebenden Zulassungsverfahren befindet.“
2. In 8 13 Abs. 2 werden vor „endgültig“ die Wörter „in Deutschland‘
eingefügt.
3. 8 20 Abs. 1 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
‚Vor Beginn der ersten Prüfung zu einer Lehrveranstaltung kann die/der
gemäß 8 18 Abs. 1 zur Diplomprüfung zugelassene Kandidatin/Kandidat
Freiversuche nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4 geltend machen.“
4 In $8 31 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen