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(2) Die Diplomprüfung ist so durchzuführen, dass sie mit Abschluss des
achten Semesters vollständig abgelegt werden kann.
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Umfang und Art der Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit, der Seminararbeit
und studienbegleitenden Fachprüfungen in folgenden Fächern:
1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
2. Allgemeine Volkswirtschaftslehre,
3. betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach,
4. weiteres betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach,
5. weiteres betriebswirtschaftliches Vertiefungsfach oder weiteres
Vertiefungsfach gemäß Abs. 3.
(2) Als betriebswirtschaftliche Vertiefungsfächer gelten:
1. Außenhandel und Internationales Management,
2. Bankbetriebslehre,
3. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
4. Finanzmarktanalyse,
5. Geld, Währung und Kredit,
6. Handelsbetriebslehre,
7. Industriebetriebslehre und Controlling,
8. Informationsmanagement,
9. Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Europäische Wirtschaft,
10. Managerial Economics,
11. Marketing,
12. Medien- und Kommunikationsmanagement,
13, Öffentliches Recht (die für die Wirtschaftswissenschaft wesentlichen
Teile),
14. Ökonometrie,
15. Organisation und Personalmanagement,
16. Statistik,
17. Steuerrecht,
18. Unternehmensforschung,
19. Wirtschaftsinformatik.