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inhalt und Gegenstände
(1) Die Diplomvorprüfung ist eine schriftliche Prüfung (Aufsichtsarbeit) in
allen Diplomvorprüfungsfächern.
(2) Diplomvorprüfungsfächer sind:
1. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre,
2. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre,
3. Grundzüge der Statistik,
4, Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler,
5. Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissenschaftler,
6. Buchführung,
7. Praktische Datenverarbeitung.
(3) Die Diplomvorprüfung umfasst
1. je zwei Aufsichtsarbeiten als Teilfachprüfungen in den in Abs. 2 Nr. 1 bis
3 genannten Fächern,
2. je eine Aufsichtsarbeit als Fachprüfung in den in Abs. 2 Nr. 4 bis 7
genannten Fächern.
3. eine weitere Aufsichtsarbeit als Ergänzungsfachprüfung in dem in Abs.
2 Nr. 4 oder Nr. 5 genannten Fach nach Wahl.
(4) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufsichtsarbeit 120 Minuten.
5) Die einzelnen Aufsichtsarbeiten können in verschiedenen Prüfungsterminen
erbracht werden.
(6) Wurde eine Aufsichtsarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet,
so kann sie einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung
st für höchstens drei Aufsichtsarbeiten zulässig. In besonderen Ausnahmefällen
kann der Prüfungsausschuss in einer Aufsichtsarbeit eine
weitere Wiederholung zulassen.
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Ergebnis
(1) Die Diplomvorprüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin/der Kandidat
alle Aufsichtsarbeiten des 8 14 Abs. 3 erbracht und in jeder wenigstens die
Note „ausreichend“ (4,0) erreicht hat. Die Fachnoten der in 8 14 Abs. 2
Nr. 1 bis 5 genannten Diplomvorprüfungsfächer errechnen sich gemäß
810 Abs. 2. Die Gesamtnote der Diplomvorprüfung errechnet sich aus