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(5) Der Studienabschluss erfolgt mit der Kombination von Seminar und
Master-Thesis. Durch die Master-Prüfung soll festgestellt werden, ob der
Prüfling vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge
seines Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, auf dem Gebiet
der Wirtschaftsinformatik wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse
anzuwenden und selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten. Die
Master-Thesis und das Seminar haben zusammen einen Wert von 33 CP.
IV. Studienplan und Studienberatung
Q
ww,
Studienplan
(1) Der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erstellt
auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan, der vom
Fakultätsrat beschlossen und in geeigneter Form bekannt gegeben wird.
(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang
der Lehrveranstaltungen, Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen
zum Aufbau des Studiums.
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Studienberatung
(1) Die Studienfachberatung nehmen alle Hochschullehrenden der Abteilung
Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät wahr, die am BA-Studium und am MA-Studium beteiligt
sind.
(2) Die Studierenden sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen,
nsbesondere:
— bei Studienbeginn,
—- vor der Wahl der Studienschwerpunkte.
— im Falle eines Studiengang- oder Hochschulwechsels.
(3) Für die allgemeine Studienberatung ist die Zentrale Studienberatung
der Universität zuständig. Sie bietet Informationen und persönliche Beratung
auch fachübergreifend an.