Full text : 2002 (0046)

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(2) Weiteres Ziel des BA-Studiums ist es, den Studierenden ein breites,
anwendungsbezogenes Grundlagenwissen zu vermitteln, das sie zu einer
Tätigkeit in unterschiedlichen-Sektoren der Wirtschaftsinformatik befähigt.
Durch die BA-Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die wichtigsten
 wissenschaftlichen Sachverhalte und Methoden, ein Verständnis für
gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, die Grundlagen praktischen Erfahrungswissens
 und die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse auf
die Lösung praktischer Aufgaben erlernt hat, um im Bereich der Wirtschaftsinformatik
 als wissenschaftliche Fachkraft arbeiten zu können.

(3) Weiteres Ziel des MA-Studiums ist es, den Studierenden ein vertieftes,
theoriebetontes Spezialwissen zu vermitteln. Durch die MA-Prüfung soll
festgestellt werden, ob der Prüfling vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse
arworben hat, die Zusammenhänge seines Faches überblickt und die
Fähigkeit besitzt, auf dem Gebiet der Wirtschaftsinformatik wissenschaftliche
 Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und selbstständig wissenschaftlich
 zu arbeiten.

54
Studienbeginn

(1) Das BA-Studium kann in jedem Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Das MA-Studium kann in jedem Semester aufgenommen werden.

85
Gliederung des Studiums

(1) Das BA-Studium gliedert sich in

— einen ersten Studienabschnitt mit drei Semestern und

- einen zweiten Studienabschnitt mit drei Semestern.

(2) Aufbauend auf dem BA-Abschluss kann ein viersemestriges MA-Studium
 erfolgen.

(3) Die Regelstudienzeit beträgt

- für das BA-Studium sechs Semester und

- für das MA-Studium vier Semester.

(4) Die Unterteilung der einzelnen Studienabschnitte, Studieninhalte und
Module ist im Studienplan geregelt.
            
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