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IV. Studienplan und Studienberatung
89 Studienplan
8 10 Studienberatung
V. Schlussbestimmungen
S 11 Inkrafttreten
|. Allgemeine Bestimmungen
81
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der
Studiengänge Wirtschaftsinformatik — Bachelor of Information Systems
(BA) und Wirtschaftsinformatik — Master of Information Systems (MA) an
der Universität des Saarlandes auf der Grundlage der Prüfungsordnung für
die Studiengänge Wirtschaftsinformatik — Bachelor of Information Systems
(BA) und Wirtschaftsinformatik — Master of Information Systems (MA).
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Studienvoraussetzungen
Der Nachweis eines qualifizierten BA-Abschlusses (bzw. der Nachweis
einer äquivalenten Qualifikation) ist die Voraussetzung für die Aufnahme
des MA-Studiums der Wirtschaftsinformatik (Master of Information Systems).
Als qualifiziert gilt ein BA-Abschluss in Wirtschaftsinformatik an der
Universität des Saarlandes mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser
gemäß $ 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik
— Bachelor-/Master of Information Systems an der Universität
des Saarlandes.
83
Ziele des Studiums
(1) Das Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen
und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu selbständiger
wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden.