(5) Als Informatik-Schwerpunktmodul muss eines der folgenden Module
gewählt und mit der Veranstaltung Informationssysteme kombiniert werden:
1. Systemplattformen,
2. Softwareentwicklung,
3. Intelligente Systeme.
Die Veranstaltung Informationssysteme sowie die Informatik-Schwerpunktmodule
haben einen Wert von jeweils 9 CP. Die Bezeichnung des Informatik-Schwerpunktmoduls
ergibt sich aus dem Namen der gewählten
Modulkategorie, die mit der Veranstaltung Informationssysteme kombiniert
wird.
(6) Als Betriebswirtschaftsiehre/Volkswirtschaftsiehre-Schwerpunktmodul
muss eines der folgenden Module gewählt werden:
1. Finanzen/Controlling,
2. Marketing/Absatzwirtschaft,
3. Produktions-/Logistikmanagement,
4. Personal/Organisation,
5. Volkswirtschaftslehre.
Die Betriebswirtschaftsiehre/Volkswirtschaftslehre-Schwerpunktmodule
haben einen Wert von jeweils 12 CP.
(7) In dem Fachgebiet Wirtschafts-/Informatikrecht sind & CP zu erwerben.
(8) Im Praktikum sind 9 CP zu erwerben.
(9) Der von den Studierenden: zu erbringende Arbeitsaufwand wird in
Creditpoints (CP) wiedergegeben. 1,5 Creditpoints ‚entsprechen Ld.R.
einer 45-minütigen Lehrveranstaltung für die Dauer eines Semesters mit
Leistungsnachweis.
Artikel 2
Inhalt und Gegenstände der Prüfungsleistungen im Masterstudium
(1) Prüfungsleistungen im MA-Studium sind Prüfungen zu Schwerpunktmodulen,
Vertiefungsschwerpunktmodulen, Vorlesungen (V) und Übungen
(U) sowie ein Seminar und eine Master-Thesis.
2) Im MA-Schwerpunktstudium sind 21 CP aus dem Schwerpunktbereich
Wirtschaftsinformatik, 9 CP aus dem Schwerpunktbereich Informatik, 12