Full text : 2002 (0046)

(5) Als Informatik-Schwerpunktmodul muss eines der folgenden Module
gewählt und mit der Veranstaltung Informationssysteme kombiniert werden:


1. Systemplattformen,

2. Softwareentwicklung,

3. Intelligente Systeme.

Die Veranstaltung Informationssysteme sowie die Informatik-Schwerpunktmodule
 haben einen Wert von jeweils 9 CP. Die Bezeichnung des Informatik-Schwerpunktmoduls
 ergibt sich aus dem Namen der gewählten
Modulkategorie, die mit der Veranstaltung Informationssysteme kombiniert
wird.

(6) Als Betriebswirtschaftsiehre/Volkswirtschaftsiehre-Schwerpunktmodul
muss eines der folgenden Module gewählt werden:

1. Finanzen/Controlling,

2. Marketing/Absatzwirtschaft,

3. Produktions-/Logistikmanagement,
4. Personal/Organisation,

5. Volkswirtschaftslehre.

Die Betriebswirtschaftsiehre/Volkswirtschaftslehre-Schwerpunktmodule
haben einen Wert von jeweils 12 CP.

(7) In dem Fachgebiet Wirtschafts-/Informatikrecht sind & CP zu erwerben.

(8) Im Praktikum sind 9 CP zu erwerben.
(9) Der von den Studierenden: zu erbringende Arbeitsaufwand wird in
Creditpoints (CP) wiedergegeben. 1,5 Creditpoints ‚entsprechen Ld.R.
einer 45-minütigen Lehrveranstaltung für die Dauer eines Semesters mit
Leistungsnachweis.

Artikel 2
Inhalt und Gegenstände der Prüfungsleistungen im Masterstudium

(1) Prüfungsleistungen im MA-Studium sind Prüfungen zu Schwerpunktmodulen,
 Vertiefungsschwerpunktmodulen, Vorlesungen (V) und Übungen
(U) sowie ein Seminar und eine Master-Thesis.

2) Im MA-Schwerpunktstudium sind 21 CP aus dem Schwerpunktbereich
Wirtschaftsinformatik, 9 CP aus dem Schwerpunktbereich Informatik, 12
            
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