Full text : 2002 (0046)

338 —

Anhang

Artikel 1
Inhalt und Gegenstände der Prüfungsleistungen im
Bachelorstudium

(1) Prüfungsleistungen des ersten Studienabschnitts im BA-Studium sind
schriftliche Prüfungen (Aufsichtsarbeiten) in allen Pflichtfächern.

(2) Pflichtfächer im ersten Studienabschnitt des BA-Studiums sind:

1. Betriebliche Anwendungen von Internettechnologien,

2. Information.

3. Wirtschaftsinformatik I: Vom Geschäftsprozess zum Anwendungssystem,


4. Programmierung |,

5. Programmierung Il,

6. Grundzüge der Betriebswirtschaftsiehre, Teil A,

7. Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Teil A,
8. Buchführung,

9. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Teil A,
10. Grundzüge der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, Teil B,

11. Grundzüge der Statistik, Teil A,

12. Fremdsprache.

(3) Prüfungsleistungen des zweiten Studienabschnitts im BA-Studium sind
Prüfungen zu Schwerpunktmodulen, Vorlesungen (V) und Übungen (U)
sowie ein Praktikum (P) und eine Bachelor-Thesis/Projektarbeit.

(4) Als Wirtschaftsinformatik-Schwerpunktmodul müssen zwei der folgenden
 Module gewählt werden:

1. Datenmanagement,

2. EDV-gestützte Planung,

3. Planung und Realisierung betrieblicher Anwendungssysteme,

4. E-Business/E-Commerce.

Die Wirtschaftsinformatik-Schwerpunktmodule haben einen Wert von ieweils
 12 CP.
            
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