Full text : 2002 (0046)

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(2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder an:

1. fünf Professorinnen/Professoren der Abteilung Wirtschaftswissenschaft
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,

2. zwei akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die hauptberuflich in
der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
 Fakultät tätig sind und

3. zwei Studierende der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechtsund
 Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

(3) Für jedes Mitglied nach Abs. 2 sind zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter
 zu wählen.

(4) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nach Abs. 2 und ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter
 werden vom Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
 Fakultät für zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit
richtet sich nach der Amtszeit der Studiendekanin/des Studiendekans, sofern
 sie/er Mitglied der Abteilung Wirtschaftswissenschaft ist bzw. nach der
Amtszeit der Studienbeauftragten/des Studienbeauftragten der Abteilung
Wirtschaftswissenschaft. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied
vorzeitig aus, so wird das Amt für den Rest der Amtszeit durch die erste/
den ersten bzw. zweite Stellvertreterin/zweiten Stellvertreter ausgeübt.

(5) Der Fakultätsrat wählt aus den Mitgliedern nach Abs. 2 Nr. 1 die Vorsitzende/den
 Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.

(6) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder ordnungsgemäß
 geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit
 entscheidet die/der Vorsitzende.

(7) Entscheidungen des Prüfungsausschusses über Einzelanträge sind
dem betroffenen Prüfling unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ablehnende
Entscheidungen sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
zu versehen. Dem Prüfling ist Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu geben.


(8) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der
Prüfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät
 über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten, einschließlich
 der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die BA-/MA-Abschlussarbeiten,
 gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung und der Prüfungsordnung
 und legt die Verteilung der Fachnoten und der Gesamtnoten
offen. Darüber hinaus ordnet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit
            
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