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(2) Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder an:
1. fünf Professorinnen/Professoren der Abteilung Wirtschaftswissenschaft
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
2. zwei akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die hauptberuflich in
der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät tätig sind und
3. zwei Studierende der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechtsund
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
(3) Für jedes Mitglied nach Abs. 2 sind zwei Stellvertreterinnen/Stellvertreter
zu wählen.
(4) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nach Abs. 2 und ihre Stellvertreterinnen/Stellvertreter
werden vom Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät für zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit
richtet sich nach der Amtszeit der Studiendekanin/des Studiendekans, sofern
sie/er Mitglied der Abteilung Wirtschaftswissenschaft ist bzw. nach der
Amtszeit der Studienbeauftragten/des Studienbeauftragten der Abteilung
Wirtschaftswissenschaft. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied
vorzeitig aus, so wird das Amt für den Rest der Amtszeit durch die erste/
den ersten bzw. zweite Stellvertreterin/zweiten Stellvertreter ausgeübt.
(5) Der Fakultätsrat wählt aus den Mitgliedern nach Abs. 2 Nr. 1 die Vorsitzende/den
Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.
(6) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder ordnungsgemäß
geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die/der Vorsitzende.
(7) Entscheidungen des Prüfungsausschusses über Einzelanträge sind
dem betroffenen Prüfling unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ablehnende
Entscheidungen sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
zu versehen. Dem Prüfling ist Gelegenheit zum rechtlichen Gehör zu geben.
(8) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der
Prüfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät
über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten, einschließlich
der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die BA-/MA-Abschlussarbeiten,
gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung und der Prüfungsordnung
und legt die Verteilung der Fachnoten und der Gesamtnoten
offen. Darüber hinaus ordnet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit