Full text : 2002 (0046)

Teil I: Allgemeine Bestimmungen

Zweck der Prüfungen

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(1) Der zweistufige sechs Semester umfassende BA-Studiengang bietet
mit der BA-Prüfung einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Darauf
aufbauend kann nach vier weiteren Fachsemestern mit der MA-Prüfung
ein zweiter berufsqualifizierender Abschluss erworben werden.
(2) Durch die Prüfungsleistungen des ersten Studienabschnittes im BA-Studium
 soll festgestellt werden, ob der Prüfling die allgemeinen Grundlagen
 seiner Fachrichtung erworben hat, die ihn dazu befähigen, den zweiten
 Studienabschnitt des BA-Studiengangs aufzunehmen.

(3) Durch die BA-Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die wichtigsten
 wissenschaftlichen Sachverhalte und Methoden, ein Verständnis
für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, die Grundlagen praktischen
Erfahrungswissens und die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse
auf die Lösung praktischer Aufgaben erlernt hat, um im Bereich der Wirtschaftsinformatik
 als wissenschaftliche Fachkraft arbeiten zu können. Der
Nachweis eines qualifizierten BA-Abschlusses in Wirtschaftsinformatik an
der Universität des Saarlandes (bzw. der Nachweis einer äquivalenten
Qualifikation) ist die Voraussetzung für die Aufnahme des MA-Studiums in
Wirtschaftsinformatik (Master of Informatiön Systems). Als qualifiziert gilt
ein BA-Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser gemäß
 8 9 Abs. 6.

(4) Durch die MA-Prüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling vertiefte
wissenschaftliche Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines
Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, auf dem Gebiet der Wirtschaftsinformatik
 wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden
 und selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.

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Hochschulgrad

(1) Auf Grund der bestandenen BA-Prüfung wird der Hochschulgrad
‚Bachelor (BA) of Information Systems“ verliehen. Darüber stellt die Hochschule
 eine Urkunde sowie deren englischsprachige Übersetzung mit dem
Datum des Zeugnisses aus.

(2) Auf Grund der bestandenen MA-Prüfung wird der Hochschulgrad
‚Master (MA) of Information Systems“ verliehen. Darüber stellt die Hoch-
            
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