fremdsprachigen Ausland. Auslandsaufenthalt und Praktikum können
kombiniert werden.
51. Musikwissenschaft als Nebenfach:
- die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren nach Wahl des/
der Studierenden, an zwei Vorlesungen nach Wahl des/der Studierenden,
an zwei Übungen Notationsiehre und / oder Analyse und / oder
Pop-Musik sowie an dem Propädeutik-Kurs Kontrapunkt 1.“
2. Anlage 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Nr. 5 wird folgender Passus neu angefügt:
„- im Fach 51 als Hauptfach“
Artikel 2
Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes.
Saarbrücken, 20. September 2002
Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)