Full text : 2002 (0046)

fremdsprachigen Ausland. Auslandsaufenthalt und Praktikum können
kombiniert werden.

51. Musikwissenschaft als Nebenfach:

- die erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren nach Wahl des/
der Studierenden, an zwei Vorlesungen nach Wahl des/der Studierenden,
 an zwei Übungen Notationsiehre und / oder Analyse und / oder
Pop-Musik sowie an dem Propädeutik-Kurs Kontrapunkt 1.“

2. Anlage 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Nr. 5 wird folgender Passus neu angefügt:
„- im Fach 51 als Hauptfach“

Artikel 2

Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes.

Saarbrücken, 20. September 2002

Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)
            
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