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Siebente Ordnung zur Änderung der Ordnung
für die Magisterprüfung
der Fachbereiche der Philosophischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
(Magisterprüfungsordnung)
Vom 4. Juli 2002
Die Philosophischen Fakultäten 1, II und HI der Universität des Saarlandes
haben aufgrund von 8 73 i.V.m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert
durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März
2002 (Amitsbl. S. 662) folgende siebente Ordnung zur Änderung der Ordnung
für die Magisterprüfung der Fachbereiche der Philosophischen Fakultät
der Universität des Saarlandes vom 11. Mai 1994 (Dienstbl. S. 150),
zuletzt geändert durch Ordnung vom 7. Dezember 2000 (Dienstbl. 2001,
S. 350), erlassen, die nach Zustimmung durch den Senat der Universität
des Saarlandes und das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
hiermit verkündet wird.
Artikel 1
Die Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche der Philosophischen
Fakultät wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 3 wird nach Nummer 50 folgende Nummer 51 neu eingefügt:
‚51. Musikwissenschaft als Hauptfach:
— die erfolgreiche Teilnahme an vier Hauptseminaren nach Wahl des/
der Studierenden, an drei Vorlesungen nach Wahl des/der Studierenden,
an dem Propädeutik-Kurs Gehörbildung Il, an der Übung Notensatz
sowie die Teilnahme an zwei Veranstaltungen des Collegium
musicum:
die Teilnahme an eiher mindestens viertägigen Exkursion, ein mindestens
sechswöchiges Praktikum sowie ein Semester Studium im