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und Instrumentenkunde sowie berufsbezogene Kurse, zusätzliche
Exkursionen und nach Bedarf Arbeitsgemeinschaften. Der Besuch
fakultativer Lehrveranstaltungen kann den obligatorischer nicht ersetzen.
(2) Der Anteil der Pflichtveranstaltungen beträgt für
1. Hauptfachstudierende 56 Semesterwochenstunden
2. Nebenfachstudierende 29 Semesterwochenstunden.
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Aufbau und Umfang des Studiums
(1) Pflichtveranstaltungen für Studierende im Hauptfach im Umfang von
jeweils zwei Semesterwochenstunden (Ausnahme Gehörbildung: einstündig)
sind:
1. im ersten Studienabschnitt mit einem Gesamtumfang von 33 Semesterwochenstunden
(SWS)
a) Proseminar Methodik,
b) Proseminar Musik vor 1600,
c) Proseminar Systematik,
d) Proseminar über ein weiteres Thema nach Wahl des/der Studierenden.
e) Propädeutik-Kurs Gehörbildung |,
f) Propädeutik-Kurs Partiturkunde,
g) Propädeutik-Kurs Harmonielehre 1,
h) Propädeutik-Kurs Harmonielehre 11,
i) Propädeutik-Kurs Kontrapunkt I,
j) Propädeutik-Kurs Generalbaßlehre,
k) Übung Notationslehre,
1) Übung Analyse,
m) drei musikgeschichtliche Überblicksvorlesungen I - Ill,
n) zwei Veranstaltungen des „Collegium musicum“: Proben und Aufführungen
des Chors oder Orchesters der Universität des Saarlandes:
2. im zweiten Studienabschnitt, der ein Auslandssemester einschließt, mit
ginem Gesamtumfang von ca. 23 SWS (ohne Veranstaltungen f - g):
a) vier Hauptseminare nach Wahl des/der Studierenden.