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Studienordnung
für den Studiengang Musikwissenschaft
Vom 4. Juli 2002
Die Philosophische Fakultät | der Universität des Saarlandes hat aufgrund
von 8 73 i.V.m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), zuletzt geändert durch
das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl.
5. 662) folgende Studienordnung für den Studiengang Musikwissenschaft
erlassen, die.nach Zustimmung durch den Senat der Universität des
Saarlandes hiermit verkündet wird.
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Aufgabe der Studienordnung
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der
Musikwissenschaft auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung
der Fachbereiche der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes
vom 11.Mai 1994 (Dienstbl. S. 150) und der Gemeinsamen Promotionsordnung
der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes
vom 18. Januar 2001 (Dienstbl. S. 205) .
(2) Die Studienordnung bestimmt das zu gewährleistende Lehrangebot
(8 4).
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Gegenstand des Studiums
Gegenstand des Studiums der Musikwissenschaft ist die Hinführung zur
wissenschaftlichen Erforschung der Musik in allen ihren historischen und
gegenwärtigen Erscheinungsformen.
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Studienablauf
Der Studiengang Musikwissenschaft gliedert sich in zwei Abschnitte. Der
erste Abschnitt, das Grundstudium (GS), umfaßt regelmäßig vier Semester