Full text : 2002 (0046)

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Studienordnung für den
Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft

Vom 4. Juli 2002

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat auf Grund von 8 66 i. V. m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in
der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
 und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982),
zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom
20. März 2002 (Amtsbl. S. 662) folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang
 Europäische Wirtschaft erlassen, die nach Zustimmung durch
den Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird:

d

4

Die Studienordnung gilt für den in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
 Fakultät der Universität des Saarlandes eingerichteten Aufbaustudiengang
 Europäische Wirtschaft. Der Studiengang wird mit Prüfungen
 abgeschlossen, auf Grund derer der Grad eines Magister rerum
deconomicarum (Master of Business Administration/Diplöme d’Etudes
Superieures de Gestion) verliehen wird.

S

2

Der Studiengang soll primär Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem
 wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium offenstehen. Er soll
ihnen über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit geben, einen vertieften
 wissenschaftlichen Einblick in die wirtschaftlichen und institutionellen
Probleme der Europäischen Integration sowie deren historische und politische
 Zusammenhänge zu gewinnen. Der Studiengang richtet sich sowohl
an wissenschaftlich Interessierte als auch an stärker praktisch orientierte
Teilnehmer/Teilnehmerinnen.

S$ 3

(1) Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, dass der Bewerber/die
 Bewerberin ein wirtschaftswissenschaftliches berufsqualifizierendes
 Studium (8 64 UG) oder ein gleichwertiges Studium an einer wis-
            
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