299
Studienordnung für den
Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
Vom 4. Juli 2002
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat auf Grund von 8 66 i. V. m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in
der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982),
zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom
20. März 2002 (Amtsbl. S. 662) folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang
Europäische Wirtschaft erlassen, die nach Zustimmung durch
den Senat der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird:
d
4
Die Studienordnung gilt für den in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes eingerichteten Aufbaustudiengang
Europäische Wirtschaft. Der Studiengang wird mit Prüfungen
abgeschlossen, auf Grund derer der Grad eines Magister rerum
deconomicarum (Master of Business Administration/Diplöme d’Etudes
Superieures de Gestion) verliehen wird.
S
2
Der Studiengang soll primär Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem
wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium offenstehen. Er soll
ihnen über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit geben, einen vertieften
wissenschaftlichen Einblick in die wirtschaftlichen und institutionellen
Probleme der Europäischen Integration sowie deren historische und politische
Zusammenhänge zu gewinnen. Der Studiengang richtet sich sowohl
an wissenschaftlich Interessierte als auch an stärker praktisch orientierte
Teilnehmer/Teilnehmerinnen.
S$ 3
(1) Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, dass der Bewerber/die
Bewerberin ein wirtschaftswissenschaftliches berufsqualifizierendes
Studium (8 64 UG) oder ein gleichwertiges Studium an einer wis-