Full text : 2002 (0046)

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14) -

Elementare Statistik und Wahrscheinlichkeitslehre


2

V/

9. Semester
Vertiefungspraktikum Organische Chemie 8P

Wahlveranstaltungen z: B.:
Vertiefungspraktikum Makromolekulare
Chemie
Vertiefungspraktikum Bioanorganische
Chemie

4 PD

30CP

40 CP

2.0 CP

20 CP

8 13
Durchführung der Lehrveranstaltungen

(1) Die Lehrveranstaltungen werden als Vorlesungen, Übungen, Seminare
und Praktika angeboten; dazu wird auf den Studienplan verwiesen. Exkursionen
 sind Bestandteile von Lehrveranstaltungen.

(2) Diese Studienordnung geht davon aus, dass der/die Studierende die
Lehrveranstaltungen in selbständiger Arbeit vorbereitet und die in den
Lehrveranstaliungen vermittelten Inhalte im Selbststudium vertieft. ;

(3) An Vorlesungen, Übungen und den zugehörigen Klausuren kann ohne
Vorbedingungen teilgenommen werden. Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis
 bzw. den Aushängen der Veranstalter zu entnehmen.

4) Für die Teilnahme an den Praktika gelten bestimmte Eingangsvoraussetzungen,
 weiche durch die geltende Prüfungsordnung (Anhänge 5-8)
geregelt werden.

(5) Die Inhaltsverzeichnisse der Vorlesungen und die detaillierten
Praktikumsordnungen werden per Aushang bei den Veranstaltern und auf
der Homepage ‘Chemiestudium’ bekannt gemacht.

S 14
Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der zentralen Beratungsstelle
der UdS durchgeführt.

(2) Die fachliche Studienberatung erfolgt durch einen Hochschullehrer/eine
Hochschullehrerin des Fachs Chemie gemäß Vorlesungsverzeichnis.
            
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