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chemierelevante Aufgaben im Berufsfeld lösen und an der konstruktiven
Weiterentwicklung seines/ihres Faches mitwirken kann.
(3) Um das Studienziel zu erreichen, muss der/die Studierende die theoretischen
Grundlagen und entsprechende Stoffkenntnisse erarbeiten. Von
besonderer Bedeutung sind die Konzeptionierung, Durchführung,
Kontrolle und Auswertung chemischer Experimente unter Berücksichtigung
der einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Dazu muss die Kunst des
Experimentierens und Beobachtens, sowie die Auswertung und theoretische
Erfassung der Ergebnisse in Übungen und Praktika trainiert werden.
Der/die Studierende soll sowohl die selbständige Arbeit als auch die Zusammenarbeit
mit anderen Studierenden erlernen. In der Verflechtung der
naturwissenschaftlichen Disziplinen Chemie, Physik und Mathematik, sowie
den Schwerpunktfächern Biowissenschaften und Materialwissenschaften/Technik
wird der/die Studierende exemplarisch in die interdisziplinäre
Arbeitsweise des Chemikers/der Chemikerin eingeführt.
(4) In entsprechenden Lehrveranstaltungen erlangt der Student/die Studentin
die Fähigkeit, ein wissenschaftliches Thema auszuarbeiten und vor
Publikum vorzutragen.
(5) Die Diplomarbeit stellt einen Hauptteil der praktischen Ausbildung im
Schwerpunktstudium dar. In der Diplomarbeitsphase soll der/die Studierende
experimentelle und theoretische Arbeitsmethoden relativ selbständig
zur Lösung aktueller wissenschaftlicher Aufgabenstellungen einsetzen. In
der Diplomarbeit bearbeitet der/die Studierende unter Anleitung eines
Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin aktuelle chemierelevante Probleme
und lernt, erhaltene Ergebnisse kritisch zu deuten sowie neue Versuche
zu planen. Der/die Studierende erlernt, selbständig wissenschaftlich
tätig zu werden und seine/ihre Ergebnisse zu präsentieren.
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Studienabschnitte des Diplomstudiengangs
(1) Das Studium gliedert sich in Basisstudium und Schwerpunktstudium.
Das Basisstudium umfasst sechs Semester, und zwar das viersemestrige
Grundstudium und ein zweisemestriges Erweiterungsstudium. Das
Schwerpünktstudium besteht aus einem zwei- bis dreisemestrigen
Studienabschnitt und der maximal neunmonatigen Diplomarbeit.
(2) Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung, das Basisstudium
mit der Abschlussprüfung des Basisstudiums, das Schwerpunktstudium
mit der Diplomprüfung abgeschlossen.