Leistungsnachweise und Noten der mündlichen Fachprüfungen des Kandidaten/der
Kandidatin nachgewiesen.
V. Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Übergangsregelungen und Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstbiatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Ihre Vorschriften gelten für alle
Studierenden, die das Studium der Chemie ab dem Wintersemester 2002/
2003 beginnen.
(2) Für alle Studierenden, die das Studium vor dem Wintersemester 2002/
2003 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung vom 12.6.1991 für eine
Übergangszeit von fünf Jahren fort.
Saarbrücken, 19. September 2002
Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel)