Full text : 2002 (0046)

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S 21

Umfang und Gliederung der Abschlussprüfung des Basisstudiums

(1) Die Abschlussprüfung des Basisstudiums besteht aus den vorgeschriebenen
 studienbegleitenden Leistungskontrollen gemäß Anlage 1 und der
mündlichen Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei mündlichen Fachprüfungen
 in den folgenden Fächern:

1. Technische Chemie
2. Wahlfach

(2) Als Wahlfach kann eines der folgenden Fächer gewählt werden:

1. Biochemie
2. Makromolekulare Chemie
3. Theoretische Chemie

Aus allen drei Fächern müssen die studienbegleitenden Leistungsnachweise
 erbracht werden.

(3) Eine der beiden Fachprüfungen kann bereits nach dem 5. Semester
zum Prüfungstermin abgelegt werden, und zwar wenn alle studienbegleitenden
 Leistungsnachweise für dieses Fach erbracht worden sind. In
diesem Fall muss der vollständige Nachweis der geforderten 180 CP erst
vor der zweiten Fachprüfung erfolgen. Werden die Prüfungen nach dem
Ablauf des 6. Semesters begonnen, müssen sie innerhalb von zwei
Wochen in der Prüfungszeit durchgeführt werden.

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Prüfungszeugnis

(1) Über die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung des Basisstudiums
wird auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden innerhalb von vier
Wochen ein Zeugnis ausgestellt. Dieses enthält folgende Angaben:

1. Die Noten der mündlichen Fachprüfungen mit den Namen der Prüfer/
Prüferinnen.
die Vornoten in den Fächern Mathematik, Physik, Anorganische/Analytische
 Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Technische
Chemie und im Wahlfach, gebildet als mit den CP gewichtete Mittelwerte
 der benoteten studienbegleitenden Leistungsnachweise des jeweiligen
 Fachs,
3. die Fachnoten, gebildet als Mittel aus den Vornoten und den Noten der
mündlichen Fachprüfung zu gleichen Anteilen,

2.
            
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