Full text : 2002 (0046)

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Umfang und Gliederung der Diplom-Vorprüfung

(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus den vorgeschriebenen studienbegleitenden
 Leistungskontrollen gemäß Anlage 1 und der mündlichen Abschlussprüfung.
 Diese besteht aus mündlichen Prüfungen (Fachprüfungen}
 in den folgenden Fächern:

(a) Anorganische und Analytische Chemie
(b) Organische Chemie
(c) Physikalische Chemie

(2) Eine der Fachprüfungen kann bereits nach Abschluss des 3. Semesters
zum Prüfungstermin abgelegt werden, und zwar wenn alle studienbegieitenden
 Leistungsnachweise in diesem Fach erbracht worden sind. In
diesem Fall muss der vollständige Nachweis der geforderten 120 CP erst
vor der zweiten Fachprüfung erfolgen. Falls alle Fachprüfungen nach dem
4. Semester abgelegt werden, müssen diese innerhalb 4 Wochen stattfinden.


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Prüfungszeugnis

(1) Über die erfolgreich abgelegte Diplom-Vorprüfung ist ein Zeugnis auszustellen.
 Hierbei soll eine Frist von vier Wochen eingehalten werden. Das
Zeugnis enthält folgende Angaben:

1. Die Noten der mündlichen Fachprüfungen mit den Namen der Prüfer/
_ Prüferinnen,
2. die Vornoten in den Fächern Mathematik, Physik, Anorganische/Analytische
 Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie, gebildet
 als mit den CP gewichtete Mittelwerte der benoteten studienbegleitenden
 Leistungsnachweise des jeweiligen Fachs,
3. die Fachnoten, gebildet als Mittel aus den Vornoten und den Noten der
mündlichen Fachprüfung zu gleichen Anteilen.
4. die Gesamtnote, gebildet aus dem gewichteten Mittel der Fachnoten
(Mathematik und Experimentalphysik haben die Wichtung 1, die chemischen
 Fächer die Wichtung 2).

(2) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
zu unterzeichnen. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die
letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist, sowie das Datum der Unterzeichnung.

            
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