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Ordnung
der Gruppen-Urwahlen zum Senat, zum erweiterten Senat,
zum Beirat für Frauenfragen und zu den Fachbereichsräten
der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar)
Vom 20. Februar 2001
Der Senat der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) hat aufgrund
von 8 9 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden
Künste Saar (Kunsthochschulgesetz — KhG) vom 21. Juni 1989 (Amtsbl.
S. 1106), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 1999 (Amtsbl.
S. 982), folgende Neufassung der Ordnung der Gruppen-Urwahlen zum
Senat, zum erweiterten Senat, zum Beirat für Frauenfragen und zu den
Fachbereichsräten der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar)
beschlossen, die nach Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Kultur
und Wissenschaft vom 10. Dezember 2001 hiermit verkündet wird:
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Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung gilt für die Wahlen der Mitglieder und Ersatzmitglieder
zum Senat, zum erweiterten Senat, zum Beirat für Frauenfragen und zu
den Fachbereichsräten.
(2) Ersatzmitglieder sind zugleich stellvertretende Mitglieder. Die Bestimmungen
dieser Ordnung über die Ersatzmitgliedschaft gelten entsprechend
für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds.
(3) Die jeweilige Zahl der Mitglieder ergibt sich aus 8 15 Abs. 3 und 5, 8 16
Abs. 1 sowie 8 18 Abs. 2 KhG.
(4) Die jeweilige Zahl der Ersatzmitglieder entspricht der Zahl deı
Mitglieder.
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Wahlsystem
(1) Die Wahlen werden nach Maßgabe dieser Ordnung als Teilwahlen frei,
gleich und geheim und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl)
durchgeführt. Teilwahl ist die Wahl einer der in 8 7 Abs. 1
Nrn. 1 bis 3 KhG bezeichneten Gruppen von Mitgliedern eines der in 81