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mündlich durchgeführt. Eine Abschlussprüfung kann erst durchgeführt
werden, wenn alle dafür geforderten CP nachgewiesen worden sind.
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Bewertung der Prüfungsleistungen
Bildung und Gewichtung der Noten
Die Fachnoten der Diplom-Vorprüfung, der Abschlussprüfung des Basisstudiums
und der Diplomprüfung ergeben sich jeweils zu gleichen Anteilen
aus dem Mittelwert der Noten der zur Prüfung geforderten CP des Faches
(Vornote) und der Note der mündlichen Fachprüfung. Bei der Ermittlung
der Vornote wird die Anzahl der CP jeder Lehrveranstaltung als Wichtungsfaktor
bei der Mittelwertbildung verwendet. Die zugehörigen mündlichen
Fachprüfungen müssen mindestens mit der Note „ausreichend“
bewertet sein.
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Studienbegleitende Leistungsnachweise
(1) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum wird nach der erfolgreichen
Erledigung der vorgegebenen Zahl von Praktikumsaufgaben in der
Regel durch einen unbenoteten Schein (Prädikat „mit Erfolg abgelegt‘)
bestätigt. Die erfolgreiche Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen
(Vorlesungen, Übungen und Seminaren) wird aufgrund mindestens als
„ausreichend“ (4,0) bewerteter Leistungen in schriftlichen Klausuren,
Hausarbeiten oder mündlichen Testaten festgestellt und durch einen
benoteten Schein bestätigt. Im Schein ist die Zahl der CP gemäß Anlagen
1-4 vermerkt. Der Schein wird dem/der Studierenden ausgehändigt oder
direkt an das Prüfungsamt übermittelt. Der Prüfer/die Prüferin hat die
Studierenden über Termin und Modus der Scheinvergabe vor Beginn der
Lehrveranstaltung zu informieren.
(2) Zulassungsvoraussetzung für ein Praktikum sind die in der entsprechenden
Praktikumsordnung spezifizierten CP-Leistungen. Können solche
aufgrund des Studienablaufes nicht vorliegen, kann eine Eingangsprüfung
durchaeführt werden.
(3) Prüfer/Prüferin ist der/die für die Lehrveranstaltung verantwortliche
Hochschullehrer/in. Die Leistungskontrollen sollen während der oder unmittelbar
im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen erfolgen.
Termin und Modus (schriftlich/mündlich) werden vom Prüfer/von der Prüferin
vor Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.