Full text : 2002 (0046)

|. Allgemeine Bestimmungen

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Gliederung des Studiums und Gesamtstudienzeit

(1) Der reformierte Diplomstudiengang im Fach Chemie gliedert sich in das
Basisstudium und das Schwerpunktstudium. Die ersten vier Semester des
Basisstudiums bilden das Grundstudium.

(2) Die Regelstudienzeit für den gesamten Studiengang beträgt einschließlich
 der Anfertigung der Diplomarbeit zehn Semester. Davon entfallen
 sechs Semester auf das Basisstudium und vier Semester auf das
Schwerpunktstudium. Das Studium kann bereits früher abgeschlossen
werden. sofern alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden.

(3) Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen, das
Basisstudium mit dessen Abschlussprüfung. Die Diplomprüfung beschließt
den gesamten Studiengang.

(4) Alle Studienabschnitte sind in Lehrveranstaltungen (Vorlesungen,
Übungen, Praktika, Seminare) unterteilt, die zum Zwecke der Anerkennung
innerhalb des European Credit Transfer Systems (ECTS) mit Leistungspunkten
 (Credit Points, CP) bewertet werden. Voraussetzung für die Zuerkennung
 der Leistungspunkte ist ein Leistungsnachweis, der durch eine
studienbegleitende Prüfung erbracht wird.

(6) Lehrinhalte und Ablauf des Studiums sind in der geltenden Studienordnung
 festgelegt.

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Zweck der Prüfungen

(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen,
 dass er/sie die grundlegenden Kenntnisse des Faches erworben
hat, um das weitere Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.

(2) Durch die Abschlussprüfung des Basisstudiums wird festgestellt, ob der
Kandidat/die Kandidatin die grundlegenden Zusammenhänge seines/ihres
Faches überblickt und die für das anschließende Schwerpunktstudium notwendigen
 gründlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten erworben hat.

(3) Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat/die
Kandidatin die für den Übertritt in den Beruf als Chemiker/Chemikerin notwendigen
 gründlichen Fachkenntnisse erworben hat und die Fähigkeit besitzt,
 nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten. Der Kandidat/die
Kandidatin soll die Zusammenhänge seines/ihres Faches mit den anderen
            
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