Full text : 2002 (0046)

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(1) Die Einschreibung für den Aufbaustudiengang setzt voraus, dass der
Bewerber oder die Bewerberin ein rechtswissenschaftliches Studium an
einer wissenschaftlichen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat. Die
Leitung des Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — kann Bewerber
 oder Bewerberinnen mit einem anderen gleichwertigen Studienabschluss
 zulassen. Erforderlichenfalls kann eine Überprüfung juristischer
Kenntnisse vorgenommen werden.

(2) Hinreichende Kenntnisse der deutschen sowie der englischen oder
französischen Sprache sind nachzuweisen.

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A

Die Lehrveranstaltungen des Aufbaustudiengangs werden in der Regel in
deutscher Sprache abgehalten. Sie können in einer anderen Sprache der
Europäischen Union angeboten werden.

85

Der Aufbaustudiengang umfasst ein Wintersemester und ein Sommersemester.
 In begründeten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei berufsbegleitendem
 Studium) kann die Studiendauer verlängert werden.

S 6

(1) Das Studienprogramm gliedert sich in Grundkurse, Vertiefungskurse
und ein Seminar. Im Laufe des Studienprogramms sind mindestens 45
Leistungspunkte zu erwerben. Dabei finden aus dem Wintersemester
höchstens die 26 Leistungspunkte mit der besten Benotung Anrechnung.

(2) Die Magisterarbeit wird mit 15 Leistungspunkten gewichtet.

(3) Die Grundkurse erstrecken sich auf:

a). Institutionelles Europarecht
b) Materielles Europarecht
c) Europäische und internationale Wirtschaft
d) Geschichte und Politik der europäischen Integration

(4) Die Vertiefungskurse erstrecken sich insbesondere auf:

a) Internationales Recht
b) Europäisches Wirtschafts-, Steuer- und Verfahrensrecht
            
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