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Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
(Postgraduate Studies)
in der Bekanntmachung
vom 4. Juli 2002
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat auf Grund von 8 66 i.V.m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) in
der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982),
zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom
20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische. Integration“ (Postgraduate Studies) erlassen,
die nach Zustimmung durch den Senat der Universität des Saarlandes
hiermit verkündet wird:
&
A
Diese Studienordnung gilt für den in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes eingerichteten und
vom Europa-Institut — Sektion Rechtswissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“.
Der Aufbaustudiengang wird mit Prüfungen und einer Magisterarbeit abgeschlossen,
aufgrund derer der Grad eines „Magister des Europarechts”
(Master of European Law [LL.M.1) verliehen wird.
&
2
Der Aufbaustudiengang soll Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem
juristischem Hochschulstudium über ihre Fachausbildung hinaus
Gelegenheit geben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die
rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Europäischen Integration
Sowie deren historische und politische Zusammenhänge zu gewinnen.