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Prüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
(Postgraduate Studies)
in der Bekanntmachung
vom 4. Juli 2002
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat auf Grund von 8 73 i. V. m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in
der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982),
zuletzt geändert durch das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom
20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), folgende Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“ (Postgraduate Studies) erlassen,
die nach Zustimmung durch den Senat der Universität des Saarlandes
und das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit
verkündet wird:
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Träger des Aufbaustudiengangs
(1) Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität
des Saarlandes führt nach Maßgabe dieser Ordnung Prüfungen durch, die
den in der Fakultät eingerichteten und vom Europa-Institut — Sektion
Rechtswissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische Integration”
abschließen.
(2) Aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen verleiht die
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den Grad eines
„Magister des Europarechts" (Master of European Law [LL.M.]).
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Prüfungen
(1) Die Prüfungen werden im Namen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät von der Lehrkraft abgenommen, die die Lehrveranstaltung
abgehalten hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der geschäftsführende
Direktor oder die geschäftsführende Direktorin des
Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — als Fakultätsbeauftragter