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Nutzerin schuldhaft seinen/ihren Pflichten aus dieser Benutzerordnung
nicht nachkommt.
(2) Der Nutzer/Die Nutzerin haftet auch für Schäden, die im Rahmen der
ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er/ sie diese Drittnutzung zu vertreten
hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner/ihrer Benutzerkennung
an Dritte. In diesem Fall kann die Hochschule vom Nutzer/von der
Nutzerin nach Maßgabe der Entgeltordnung ein Nutzungsentgelt für die
Drittnutzung verlangen.
(3) Der Nutzer/Die Nutzerin hat die Hochschule von allen Ansprüchen freizustellen,
wenn diese durch Dritte wegen eines missbräuchlichen oder
rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers/der Nutzerin auf Schadenersatz,
Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird.
(4) Die Hochschule und der Systembetreiber/die Systembetreiberin übernehmen
keine Garantie dafür, daR das System fehlerfrei und jederzeit
ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Datenverluste infolge technischer
Störungen sowie die‘ Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtiate
Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden.
(5) Die Hochschule und der Systembetreiber/die Systembetreiberin übernehmen
keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.
(6) Der Systembetreiber/Die Systembetreiberin und die HBKsaar haften
nicht für Schäden gleich welcher Art, die dem Benutzer/der Benutzerin aus
der Inanspruchnahme der IT-Ressourcen entstehen; ausgenommen ist
vorsätzliches Verhalten des Systembetreibers/der Systembetreiberin oder
seiner/ihrer Erfüllungsgehilfen.
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Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt mit Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 10. Juli 2002
Der Rektor
Prof Diethard Adt