Full text : 2002 (0046)

2924 —

(5) Die Zulassung kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder
nachträglich beschränkt werden, wenn

dies mit Rücksicht auf die Zweckbestimmung der IT-Infrastruktur der
Hochschule notwendig ist
kein ordnungsgemäßer Antrag vorliegt bzw. die Angaben im Antrag
nicht mehr zutreffen
nicht gewährleistet erscheint, dass der Antragsteller/die Antragstellerin
seinen/ihren Pflichten als Nutzer/Nutzerin nachkommen wird.

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Pflichten des Benutzers/der Benutzerin

(1) Die Benutzer/-innen sind unter Beachtung dieser Ordnung insbesondere
 verpflichtet:

a) alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Einrichtungen
 stört:

b) alle Anlagen und sonstige Einrichtungen der IT-Infrastruktur sorgfältig
und schonend zu behandeln:

c) ausschließlich mit den Benutzerkennungen (Passwörter) zu arbeiten.
deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde:

d) dafür Sorge zu tragen, daß keine anderen Personen Kenntnis von den
Benutzerpasswörtern erlangen sowie Vorkehrungen zu treffen, damit
unberechtigten Personen der Zugang zu den IT-Ressourcen verwehrt
wird; dazu gehört auch der Schutz des Zugangs durch ein geheimzuhaltendes
 und geeignetes, d.h. nicht einfach zu erratendes Passwort.
das möglichst regelmäßig geändert werden sollte;
e) fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch
zu nutzen;
f) keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer/-innen
zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer/-innen
 nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder
zu verändern;
g) bei der Benutzung von Software, Dokumentationen und sonstigen
Daten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Urheberrechtsschutz
 und Copyright, einzuhalten und die Lizenzbedingungen, unter
denen Software, Dokumentationen und Daten zur Verfügung gestellt
werden, zu beachten:
h) von der IT-Infrastruktur bereitgestellte Software, Dokumentationen und
Daten weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben. sofern dies
            
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