Full text : 2002 (0046)

S 2

Benutzerkreis

(1) Die in 8 1'genannten Ressourcen stehen den Mitgliedern der HBKsaar
(8 5 KhG) zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Forschung, Lehre, Verwaltung,
Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der
Hochschule zur Verfügung.

(2) Eine Nutzung zu anderen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken,
kann nur auf besonderen Antrag und gegen Entgelt gestattet werden. Über
den Antrag entscheidet der Rektor/die Rektorin.

S 3

Formale Benutzungsberechtigung

(1) Wer IT-Ressourcen nach 8 2 Abs. 1 benutzen will, bedarf einer formalen
 Benutzungsberechtigung der Hochschulleitung bzw. des zuständigen
 Systembetreibers/der zuständigen Systembetreiberin.

(2) Der Antrag soll unter Verwendung eines vorgegebenen Formblattes
folgende Angaben enthalten:

1. Name. Geburtsdatum, Anschrift

2. Fachbereich, Status, Matrikelnummer (Studenten/Studentinnen)

3. Beschreibung des Nutzungszwecks, Angabe des Systems für das die
Benutzunasberechtigung beantraat wird.

Mit der Unterzeichnung des Antrags werden die Bestimmungen dieser
Ordnung anerkannt und das Einverständnis zur Speicherung personenbezogener
 Daten für Verwaltungszwecke der HBKsaar erklärt. Eine Weitergabe
 dieser Daten ist im Rahmen der allgemeinen datenschutzrechlichen
Vorschriften ausgeschlossen.

(3) Die Zulassung ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden.

Sie berechtigt die Nutzer/-innen, die Einrichtungen, Datenverarbeitungsanlagen,
 das Universitätsnetz und öffentliche Programmsysteme im Rahmen
 dieser Ordnung, nach Maßgabe der Zulassung zu benutzen sowie die
von der HBKsaar angebotenen IT-Dienstleistungen in Anspruch zu
nehmen. >

(4) Die Nutzungserlaubnis ist auf das beantragte Vorhaben beschränkt und
kann zeitlich befristet werden.
            
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