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Ordnung
für das Konzertexamen Komposition
an der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater
(Fachbereich Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und
Musikpädagogik)
Vom 24, Oktober 2001
Der Senat der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater hat gemäß
8 9 Abs. 2 und 8 66 des Gesetzes über die Hochschule des Saarlandes
für Musik und Theater vom 01. Juni 1994 (Amtsbl. S. 609), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), folgende
Prüfungsordnung beschlossen, die nach Zustimmung des Ministeriums für
Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 27.11.2001 hiermit verkündet wird.
Inhaltsverzeichnis
8 1 Regelstudienzeit; Zweck und Inhalt der Prüfung
$ 2 Prüfungsausschuss
8 3. Prüfungskommission
8 4 Zulassung zur Prüfung
8 5 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
8 6 Prüfungsniederschrift
$ 7 Meldung zur Prüfung
$ 8 Umfang, Inhalt und Art der Prüfung
$ 9 Bewertung der Prüfungsleistung
8 10 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
8 11 Prüfungszeugnis
$ 12 Wiederholung von Prüfungen
8 13 Unaültigkeit von Prüfungen
$ 14 Einsichtnahme in die Prüfungsakten
8 15 InkraftHreten