208 —
(3) Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich am Ende des
Sommersemesters für das jeweils am 01. Oktober beginnende Studienjahr
statt. Die Prüfungstermine werden von der Rektorin/ dem Rektor der Hochschule
des Saarlandes für Musik und Theater festgesetzt und der Bewerberin/
dem Bewerber spätestens 3 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
Prüfungskommission
55
(1) Die Durchführung der Prüfung obliegt einer Kommission. Ihr gehören
an die Rektorin/der Rektor der Hochschule des Saarlandes für Musik und
Theater als Vorsitzende/Vorsitzender, die/der Fachbereichsvorsitzende sowie
die Lehrerin/der Lehrer für das Fach Komposition.
(2) Die Fachvertreterinnen/Fachvertreter werden von der Vorsitzenden/
dem Vorsitzenden der Kommission bestimmt. Im Falle der Verhinderung
von Mitgliedern der Prüfungskommission beruft die Vorsitzende/der Vorsitzende
Vertreterinnen/Vertreter.
(3) Die Prüfungskommission berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.
Sie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder
haben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit
gefasst. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
(4) Die Prorektorin bzw. der Prorektor kann an allen Prüfungen —: ohne
Prüf- und Stimmrecht — teilnehmen.
86
Bewertung, Ergebnis der Prüfung
(1) Die Prüfungsleistungen (8 3) werden von jedem Mitglied der Prüfungskommission
gesondert beurteilt und mit je einer Note (Punktzahl) versehen.
Die Bewertung der Leistung für 8 3 Nr. 1 wird doppelt gewertet.
(2) Die Bewertung der Prüfungsleistungen in den einzelnen Fällen’ erfolgt
nach folgendem Punktesystem:
13 — 15 Punkte = eine den Anforderungen in besonderem Maße ent
= sehr gut sprechende Leistung
10 —12 Punkte = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
= qut
7 — 9 Punkte = eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechen-=
befriedigend de Leistung