Full text : 2002 (0046)

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Vorbildung

(1) Voraussetzung für die Zulassung zu der Eignungsprüfung ist der Nachweis
 eines berufsqualifizierenden Abschlusses im Fach Komposition an
einer deutschen Musikhochschule oder einer gleichwertigen Qualifikation.

(2) Über die Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Anrechnung anderweitig
 absolvierter Studiensemester entscheidet die Rektorin/der Rektor
der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater auf Vorschlag der/
des Fachbereichsvorsitzenden.

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Prüfungsanforderungen

Zur Feststellung der nach 8 1 erforderlichen Eignung werden von der Bewerberin/dem
 Bewerber folgende Prüfungsleistungen gefordert:

1. Vorlage von Partituren des Bewerbers/der Bewerberin in verschiedenen
 Besetzungen;
2. Kolloquium von i.d.R. 15 Minuten Dauer zu musikhistorischen und
musikästhetischen Grundsatzfragen, bezogen auf entsprechende
Musikbeispiele;
3. Gehörbildungsklausur von 60 Minuten Dauer.

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Zulassungsverfahren, Prüfungstermine

(1) Die Zulassung zur Prüfung im gewählten Fach erfolgt auf schriftlichen
Antrag. Der Antrag muss bis zum 31. März für das jeweils am 01. Oktober
beginnende Studienjahr bei der Hochschule des Saarlandes für Musik und
Theater eingegangen sein. In begründeten Fällen kann die Rektorin/der
Rektor der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater Ausnahmen
zulassen.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen,
2. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
3. der Nachweis der erforderlichen Vorbildung (& 2),
4. drei Lichtbilder,
5. eine Geburtsurkunde,
6. Partituren gemäß 8 3 (1).
            
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