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Verordnung
über die Eignungsprüfung als besondere
Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule des
Saarlandes für Musik und Theater im Fachbereich
Komposition, Musiktheorie, Dirigieren, Musikpädagogik für
den Aufbaustudiengang „Konzertexamen Komposition“
Vom: 10. Februar 2002
Aufgrund des 8 69 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschule des Saarlandes
für Musik und Theater vom 01.06.1994 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), verordnet
das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
Inhaltsverzeichnis
8 1 Eignungsprüfung
& 2 Vorbildung
S$ 3 Prüfungsanforderungen
8 4 Zulassungsverfahren, Prüfungstermine
SS 5 Prüfungskommission
8 6 Bewertung, Ergebnis der Prüfung
8 7 Zulassung zum Studium
8 8 Niederschrift und Öffentlichkeit der Prüfung
S& 9 Prüfungsausschluss
8 10 Wiederholung
8 11 Inkrafttreten
Ei 5
gnungsprüfung
Die Immatrikulation für den Aufbaustudiengang „Konzertexamen Komposition“
ist unbeschadet der sonstigen Immatrikulationsvoraussetzungen
vom Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig, durch die die erforderliche
Vorbildung und Eignung für diesen Studiengang nachgewiesen werden.
Die Bestimmungen über die. Vergabe von Studienplätzen bleiben
unberührt.