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Übergangsbestimmungen
(1) Der Leiter der bisherigen mittelbewirtschaftenden Einrichtung Botanischer
Garten bleibt als Leiter der Betriebseinheit Botanischer Garten im
Amt.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Organisationsregelung sind die Stellen- und
Mittel und Räume der bisherigen mittelbewirtschaftenden Einrichtung der
zentralen Betriebseinheit zugewiesen. Das bislang innerhalb der Naturwissenschaftlich-
Technischen Fakultät Ill der mittelbewirtschaftenden Einrichtung
zugeordnete Personal wird zum selben Zeitpunkt der zentralen Betriebseinheit
zugeordnet. Die korporationsrechtliche Stellung bleibt hiervon
unberührt.
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Inkrafttreten
Diese Organisationsregelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken,
Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. M. Wintermantel)
Der Vizepräsident für Planung und Strategie
(Univ.-Prof. Dr. St. Hüfner)
Der Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer
(Univ.-Prof. Dr. R. Seidel)
Der Vizepräsident für Lehre und Studium:
(Univ.-Prof. Dr. W. Tilgen)
Der Kanzler:
(Dr. H. Cremers)