Full text : 2002 (0046)

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Übergangsbestimmungen

(1) Der Leiter der bisherigen mittelbewirtschaftenden Einrichtung Botanischer
 Garten bleibt als Leiter der Betriebseinheit Botanischer Garten im
Amt.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Organisationsregelung sind die Stellen- und
Mittel und Räume der bisherigen mittelbewirtschaftenden Einrichtung der
zentralen Betriebseinheit zugewiesen. Das bislang innerhalb der Naturwissenschaftlich-
 Technischen Fakultät Ill der mittelbewirtschaftenden Einrichtung
 zugeordnete Personal wird zum selben Zeitpunkt der zentralen Betriebseinheit
 zugeordnet. Die korporationsrechtliche Stellung bleibt hiervon
unberührt.

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Inkrafttreten

Diese Organisationsregelung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken,

Die Universitätspräsidentin
(Univ.-Prof. Dr. M. Wintermantel)

Der Vizepräsident für Planung und Strategie
(Univ.-Prof. Dr. St. Hüfner)

Der Vizepräsident für Forschung und Technologietransfer
(Univ.-Prof. Dr. R. Seidel)

Der Vizepräsident für Lehre und Studium:
(Univ.-Prof. Dr. W. Tilgen)

Der Kanzler:
(Dr. H. Cremers)
            
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