Full text : 2002 (0046)

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c) Erstellung und Pflege einer Datenbank der an der Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes (nachfolgend kurz: HTW) vorhandenen
 Hard- und Software,

d) Organisation, Beschaffung und Pflege fachbereichsübergreifend genutzter
 Software,
8) Organisation der Nutzung externer Kommunikationsnetze- und -dienste
sowie Kooperation mit anderen Hochschulen und Betreibern externer
Netze,
f) Beratung und Unterstützung der Hochschulmitglieder hinsichtlich einer
auf Standards ausgerichteten Beschaffung,
g) fachliche Beratung der Hochschulmitglieder.

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Nutzung

(1) Alle Mitglieder der HTW können die Einrichtungen der ZDVE nutzen.
(2) Die Nutzung unterliegt in der Regel folgender Rangordnung:
a) Lehre,
b) anwendungsbezogene Forschung
c) Hochschulverwaltung,
d) hochschulinterne Dienstleistungen der Studierendenschaft,
e) allgemeine praktische Dienste im Bereich der HTW,
f) allgemeine praktische Dienste, die unmittelbar mit den Aufgaben der
HTW in Zusammenhang stehen.
g) sonstige allgemeine praktische Dienste.

In Zweifelsfällen entscheidet der Beirat (8 6).

(3) Einzelheiten der Nutzung und des Betriebs regelt eine Benutzungsordnung.


84
Haushalt

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden der ZDVE von der Hochschulleitung
 Mittel zugewiesen.

85
Organe

Organe der ZDVE sind der Beirat und die Leitung
            
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