S/
8 18 Gebühren bei Verlust oder Beschädigung von Büchern
8 19 Vormerkung
8 20 Literaturbeschaffung im Deutschen und Internationalen Leihverkehr
ll. Sonstige Dienstleistungen der Bibliothek
8 21 Auskünfte
8 22 Reproduktionen
IV. Schlussbestimmungen
8 23 Ausschluss von der Benutzung
8 24 Medizinische Abteilung der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek
in Homburg
8 25 Inkrafttreten
I. Allgemeines
8 1
Aufgaben der Bibliothek
(1) Die Aufgaben der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek
(Bibliothek) sind in der Ordnung für die Universitätsbibliothek der Universität
des Saarlandes vom 14. Juli 1976 (Dienstbl. S. 300) und in der Verordnung
über die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek vom
2. April 1996 (Dienstbl. S.290) bestimmt.
(2) Die Bibliothek erfüllt diese Aufgaben im Bereich der unmittelbaren Literatur-
und Informationsversorgung insbesondere dadurch, dass sie
a) ihre Bestände in Benutzungsräumen (Lesesaal, Zeitschriftenlesesaal
usw.) bereitstellt,
b) elektronische Publikationen entsprechend ihres Sammelauftrages auf
ihrem Server archiviert und bereitstellt,
c) ihre Bestände zur Benutzung außerhalb der Bibliothek ausleiht,
d) am Ort nicht vorhandene Bücher aus anderen Bibliotheken vermittelt,
e) aufgrund ihrer Kataloge und Bücherbestände mündliche und schriftliche
Auskünfte erteilt,
f) elektronische Quellen verfügbar macht und
9) Ablichtungen für den persönlichen wissenschaftlichen Bedarf herstellt.
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Öffnunaszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.