161
(4) Die/der Prüfungsbeauftragte teilt den Studierenden die Zulassung zum
Prüfungsverfahren zum Erwerb des Ausweises besonderer Qualifikation
schriftlich mit.
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Prüfungsleistungen
(1) Die Prüfung zum Erwerb des Ausweises besonderer Qualifikation besteht
aus vier Aufsichtsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf
Zeitstunden.
(2) Zwei der in Absatz 1 genannten Aufsichtsarbeiten sind die in der Wahlfachgruppe
in der ersten juristischen Staatsprüfung angefertigten Aufsichtsarbeiten
(8 2 Abs. 1 Nr. 2).
(3) Von den beiden weiteren zu erbringenden Aufsichtsarbeiten nach Absatz
1 entstammt eine dem Bereich der rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen
und eine dem Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen
Lehrveranstaltungen der jeweils gewählten Wahlfachgruppe.
(4) Die in Absatz 3 genannte rechtswissenschaftliche Aufsichtsarbeit kann
durch ein Referat, das innerhalb eines Seminars der jeweils gewählten
Wahlfachgruppe während des Wahlfachstudiums erbracht worden ist, oder
durch eine gleichwertige selbstständige Leistung des/der Studierenden in
einer Projektveranstaltung oder einer vergleichbaren, eigenständige Leistungen
des/der Studierenden erfordernden Lehrveranstaltung der jeweils
gewählten Wahlfachgruppe während des Wahlfachstudiums- ersetzt werden.
An die Stelle der wirtschaftswissenschaftlichen Aufsichtsarbeit gemäß
Absatz 3 kann eine selbstständige Leistung des Studierenden in einer wirtschaftswissenschaftlichen
Lehrveranstaltung in der gewählten Wahlfach:
gruppe oder eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer treten.
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Abnahme der Prüfung
(1) Die Prüfung zum Erwerb des Ausweises besonderer Qualifikation wird
von der/dem Prüfungsbeauftragten durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben
nach 8 3 Abs. 3 werden von der/dem Prüfungsbeauftragten auf Vorschlag
der Prüferinnen/Prüfer ausgegeben.
(2) Prüferinnen/Prüfer können die Professorinnen/Professoren und Privatdozentinnen/Privatdozenten
sowie aufgrund von Bestellung durch die
Prüfungsbeauftragte/den Prüfungsbeauftragten die Lehrbeauftragten der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des
Saarlandes sein.