Full text : 2002 (0046)

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(2) In das Zeugnis.der Bachelor-Vorprüfung werden die Module, die Fachnoten,
 die erzielten Leistungspunkte nach ECTS und die Gesamtnote aufgenommen.


(3) In das Zeugnis der Bachelor-Prüfung werden die Module, die Fachnoten,
 die erzielten Leistungspunkte nach ECTS, der Betreuer, das Thema
der Bachelor-Abschlussarbeit und deren. Note und Leistungspunkte, die
Gesamtnote sowie der Tag der letzten Prüfungshandlung aufgenommen.

(4) Auf Antrag des Prüflings können auch erfolgreich abgeschlossene
Wahlfächer bzw. Wahlmodule mit ihren Leistungspunkten und die bis zum
Abschluss der Bachelor-Prüfung benötigte Fachstudiendauer in das Zeugnis
 aufgenommen werden.

(5) Leistungsnachweise, die an anderen Hochschulen erbracht und als
äquivalent anerkannt worden sind, werden unter Angabe der Hochschule
und mit den dort erreichten Ergebnissen in das Zeugnis aufgenommen.

(6) Die Hochschule stellt ein Diploma Supplement (DS) entsprechend dem
„Diploma Supplement-Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNES-CO
 aus. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen
KMK und HRK abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden.
 Auf Antrag des Prüflings soll ihm die Hochschule zusätzlich zur
Ausstellung des Diploma Supplements Übersetzungen der Urkunden und
Zeugnisse in englischer Sprache aushändigen.

(7). Gleichzeitig mit dem Zeugnis der Bachelor-Prüfung erhält der Prüfling
die Bachelor-Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses. Darin wird die
Verleihung des Bachelor-Grades beurkundet. Die Bachelor-Urkunde und
das Abschlusszeugnis werden durch den Rektor und den Leiter des ZIST
bzw. dessen Vertreter unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule
versehen.

Teil 3: Schlussbestimmungen

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Ungültigkeit von Prüfungen

(1) Hat der Prüfling bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese
Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die
Note der Prüfungsleistung entsprechend 8 10 Abs. 1 berichtigt werden.
Gegebenenfalls kann die Fachprüfung für „nicht ausreichend“ und die
            
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