39
Teil 2: Bachelor-Prüfung
$ 18
Zweck der Bachelor-Vorprüfung und der Bachelor-Prüfung
(1) Durch die Bachelor-Vorprüfung wird festgestellt, ob sich die Studie -
renden Grundlagenkenntnisse und Arbeitsmethoden angeeignet haben,
die sie zu einem erfolgreichem Weiterstudium befähigen.
(2) Die Bachelor-Prüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des
Bachelor-Studienganges. Durch die Bachelor-Prüfung wird festgestellt, ob
der Prüfling die fachlichen Zusammenhänge überblickt, die Fähigkeit be -
sitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die
für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse
erworben hat.
8 19
Ausgabe, Abgabe, Bewertung und Wiederholung der Bachelor-Abschlussarbeit
(1) Die Bachelor-Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen,
dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein
Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden
Zu bearbeiten.
(2) Die Bachelor-Abschlussarbeit kann von einer Professorin/einem
Professor oder einer/einem Lehrbeauftragten, die/der auf Antrag des Prüfungsausschusses
einen entsprechenden Prüfungsauftrag erhalten hat,
ausgegeben und betreut werden. Der Prüfling hat das Recht, eine Professorin/einen
Professor oder eine Lehrbeauftragte/einen Lehrbeauftragten
seiner Wahl für die Betreuung seiner Bachelor-Abschlussarbeit
vorzuschlagen. Stimmt die/der Vorgeschlagene zu, vergibt sie/er mit Zustimmung
des Prüfungsausschusses das Thema der Bachelor-Abschlussarbeit.
(3) Die Ausgabe der Bachelor-Abschlussarbeit erfolgt frühestens nach bestandener
Vorprüfung und spätestens neun Monate nach Abschluss der
Fachprüfungen der Pflichtfächer und erfolgreichem Abschluss der Praktischen
Studienphase auf Vorschlag des Betreuers/der Betreuerin über
den Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
Der Prüfling kann Themenwünsche äußern. Das Thema kann einmal
und nur innerhalb vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.
(4) Die Bachelor-Abschlussarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit
erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag