Full text : 2002 (0046)

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Die Leistungspunkte werden bei Bestehen des Moduls erteilt, unabhängig
von der Note des bestandenen Moduls. Je Studiensemester sollen planmäßig
 30 Leistungspunkte erreicht werden. Zum Bestehen der Bachelor-Vorprüfung
 sind also 90, zum Bestehen der Bachelor-Prüfung 180 Leistungspunkte
 erforderlich.

(4) Für die Bachelor-Vorprüfung und für die Bachelor-Prüfung wird jeweils
eine Gesamtnote gebildet. Die Gesamtnote der Bachelor-Vorprüfung errechnet
 sich aus dem Mittel der nach Leistungspunkten gewichteten Fachnoten
 des Grundstudiums. Die Gesamtnote der Bachelor-Prüfung errechnet
 sich aus dem Mittel der nach Leistungspunkten gewichteten Fachnoten
der Bachelor-Abschlussarbeit und der Module des Grund- und des Hauptstudiums.
 Bei der Bildung der Gesamtnote entscheidet die erste Stelle
nach dem Kommaj; die folgenden Stellen bleiben unberücksichtigt.

(5) Sofern einzelne Prüfungsleistungen an Stelle einer Note die Bewertung
„pestanden“ vorsehen, werden diese. Fächer bei der Bildung der Gesamtnote
 nicht berücksichtigt.

(6) Die Gesamtnote wird wie folgt gebildet:
sehr gut

bei einem Durchschnitt von 1,0 bis 1,5
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5
bei einem Durchschnitt von 3,6 bis 4,0

gut
befriedigend

ausreichend

nicht ausreichend

bei einem Durchschnitt schlechter als 4,0

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Wiederholung von Fachprüfungen / Prüfungsleistungen

(1) Nicht bestandene Fachprüfungen/Prüfungsleistungen können zweimal
wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung/
Prüfungsleistung ist nicht zulässig.

(2) Nicht bestandene Prüfungsteilleistungen können höchstens zweimal
wiederholt werden. Bei Nichtbestehen ist der Prüfling durch das Prüfungsamt
 zur nächsten Prüfung angemeldet. Die Wiederholung einer bestandenen
 Prüfungsteilleistung ist nicht zulässig.

(3) In begründeten Ausnahmefällen kann die Hochschulleitung nach Anhören
 des zuständigen Prüfungsausschusses eine dritte Wiederholungsprüfung
 einräumen. Ein begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor,
wenn die/der Studierende in der Bachelor-Vorprüfung sämtliche Studien -
            
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