Full text : 2002 (0046)

Br
An

3 3

Prüfungsaufbau

(1) Die Bachelor-Vorprüfung besteht aus den Fachprüfungen der Module
des Grundstudiums laut Anlage.

(2) Die Bachelor-Prüfung besteht aus den Fachprüfungen der Module des
Grundstudiums und des Hauptstudiums laut Anlage, der Anerkennung der
Praktischen Studienphase und der Bachelor-Abschlussarbeit, gegebenenfalls
 ergänzt um ein Kolloquium.

(3) Fachprüfungen setzen sich aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen
 in einem Pflicht- oder Wahlpflichtmodul zusammen. Fachprüfungen
werden in der Regel im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen
des Grund- bzw. des Hauptstudiums durchgeführt.

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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

(1) Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung sind:

(a) der Nachweis. der ordnungsgemäßen Immatrikulation

(b) die vorgeschriebenen Studienleistungen

(c) für Prüfungen der Bachelor-Prüfung des 5. und 6. Fachsemesters die
bestandene Bachelor-Vorprüfung.

(2) Die Studienleistungen, welche Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen
 darstellen, sind in der Anlage festgelegt.

S

6,

Anmeldeverfahren zu Prüfungen

(1) Mit der Immatrikulation in das 1. Studienjahr erfolgt die Meldung zu
allen Prüfungsleistungen des Grundstudiums.

(2) Zu jeder Prüfung des Grund- und des Hauptstudiums ist in der Antage
zur Prüfungsordnung der erstmögliche Prüfungstermin, sowie der Termin
zu dem der Prüfling spätestens durch das Prüfungsamt angemeldet wird,
festgeleat.

i i i i i üfung teil, zu der er/sie
3) Nimmt der/die Studierende an einer Einzelprü t c
Nm angemeldet ist, so erfolgt durch die Teilnahme eine automatische
Anmeldung.
            
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