Br
An
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Prüfungsaufbau
(1) Die Bachelor-Vorprüfung besteht aus den Fachprüfungen der Module
des Grundstudiums laut Anlage.
(2) Die Bachelor-Prüfung besteht aus den Fachprüfungen der Module des
Grundstudiums und des Hauptstudiums laut Anlage, der Anerkennung der
Praktischen Studienphase und der Bachelor-Abschlussarbeit, gegebenenfalls
ergänzt um ein Kolloquium.
(3) Fachprüfungen setzen sich aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen
in einem Pflicht- oder Wahlpflichtmodul zusammen. Fachprüfungen
werden in der Regel im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen
des Grund- bzw. des Hauptstudiums durchgeführt.
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Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung sind:
(a) der Nachweis. der ordnungsgemäßen Immatrikulation
(b) die vorgeschriebenen Studienleistungen
(c) für Prüfungen der Bachelor-Prüfung des 5. und 6. Fachsemesters die
bestandene Bachelor-Vorprüfung.
(2) Die Studienleistungen, welche Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen
darstellen, sind in der Anlage festgelegt.
S
6,
Anmeldeverfahren zu Prüfungen
(1) Mit der Immatrikulation in das 1. Studienjahr erfolgt die Meldung zu
allen Prüfungsleistungen des Grundstudiums.
(2) Zu jeder Prüfung des Grund- und des Hauptstudiums ist in der Antage
zur Prüfungsordnung der erstmögliche Prüfungstermin, sowie der Termin
zu dem der Prüfling spätestens durch das Prüfungsamt angemeldet wird,
festgeleat.
i i i i i üfung teil, zu der er/sie
3) Nimmt der/die Studierende an einer Einzelprü t c
Nm angemeldet ist, so erfolgt durch die Teilnahme eine automatische
Anmeldung.