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leistungen hierzu erbracht werden. Es können nur solche Module belegt
werden, in denen Studierende weder im Rahmen der Vorprüfung noch in
der Hauptprüfung geprüft worden sind.
(6) Wird ein zusätzlich belegtes Modul im Sinne der Prüfungsordnung
erfolgreich abgeschlossen, so steht den Studierenden die Eintragung des
Moduls ins Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestellt worden ist.
Derartige zusätzlich belegten Module sind im Zeugnis durch Fußnoten
auszuweisen. Es ist zu vermerken, dass diese Module in der Gesamtnote
nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn während des
Studiums die fakultative Teilnahme an Studienleistungen gestattet ist.
57
Einhaltung der Studienordnung
Die Fachbereichsleitungen der im ZIST zusammengeschlossenen Fachbereiche
sind für die Einhaltung der Studienordnung zuständig.
58
Studiengangsleiter/Studiengangsleiterin
(1) Die an dem ZIST beteiligten Fachbereiche wählen gemäß 8 26, FhG
einen Professor/eine Professorin zum Studiengangsleiter/zur Studiengangsleiterin.
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
(2) Laut & 26, FhG hat der Studiengangsleiter/die Studiengangsleiterin
unter anderem die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
Koordination des Lehrangebotes
Einhaltung des Lehrangebots gemäß Prüfungs- und Studienordnung
Betreuung der Studierenden in Zusammenarbeit mit der Studienberatung.
Er/Sie erstattet dem Beirat des ZIST alle zwei Jahre einen Bericht zur
Situation von Lehre und Studium unter Einbezug der Ergebnisse der
studentischen Befragungen und der Stellungnahme der Fachschaftsräte
Organisation und Leitung der Didaktik-Konferenz laut 8 9.
59
Qualität der Lehre
Mindestens einmal im Jahr findet eine Didaktik-Konferenz statt, die aus
Vertretern/Vertreterinnen aller betroffenen Gruppen (Dozenten/Dozentin-